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Eltern-ABC

AGs (Arbeitsgemeinschaften)

Für alle Schüler:innen besteht die Möglichkeit, freiwillig an Arbeitsgemeinschaften teilzunehmen. Die AGs finden in der Regel einmal wöchentlich in der 7. und 8. Stunde statt.

 

Ansteckungsgefahr

Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit leiden, informieren Sie bitte sofort die Schule, um eine Ausbreitung möglichst zu vermeiden.

 

Beratung

Grundsätzlich stehen Ihnen alle Lehrerinnen und Lehrer zur Leistungsberatung zur Verfügung. Termine vereinbaren Sie bitte über das Sekretariat. Sollten Sie darüber hinaus Gesprächsbedarf haben, ist die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer der erste Ansprechpartner. Sie vermitteln auch den Kontakt zu unserer Beratungslehrerin.

 

Beurlaubungen

Anträge für eine Beurlaubung müssen schriftlich und rechtzeitig (mindestens eine Woche vorher) an die Schule gerichtet werden.

 

Bücher

Mit den Schulbüchern, die wir Ihren Kindern zur Verfügung stellen, muss sorgfältig umgegangen werden. Dazu gehört ein Schutzumschlag oder ein fester Einband. Beschädigungen oder Verluste müssen sonst am Ende des Schuljahres von Ihnen ersetzt werden.

 

Elternabende

Zum Informationsaustausch, zur Planung von Klassenfahrten und anderen Aktivitäten sind Elternabende unerlässlich. Sie lernen auch die anderen Eltern und deren Sichtweisen besser kennen. Es geht um Entscheidungen, die Ihr Kind betreffen und deshalb bitten wir Sie um regelmäßige Teilnahme. Sie als Eltern können auch unabhängig von den Lehrerinnen und Lehrern Elternabende einberufen oder spezielle Themenwünsche beantragen. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir uns für Ihre Kinder einsetzen.

 

Elternsprechtage

Der Elternsprechtag findet für alle Klassen zweimal im Jahr an einem Freitagnachmittag statt. Sollte ein Bedarf für ein längeres Gespräch bestehen, können Sie einen gesondertren Termin zu den Sprechzeiten der jeweiligen Lehrkraft vereinbaren. 

 

Entschuldigungen

Entschuldigungen müssen sofort nach Wiederteilnahme am Unterricht schriftlich bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer abgegeben werden. Bitte informieren Sie zusätzlich am ersten Fehltag das Sekretariat über die ungefähre Dauer des Fehlens. Diese Informationen werden dann an die Klassenleitungen weitergeleitet. Eine Entschuldigung über Sdui reicht nicht aus.

  

Fundsachen

Fundsachen können auf dem Tisch vor dem Hausmeisterbüro abgeholt werden. Gefundene Schlüssel werden hinter einer verschlossenen Glasscheibe am schwarzen Brett ausgehängt.

 

Hausaufgaben

Nach dem Schulgesetz ist den Schülerinnen und Schülern eine tägliche Hausaufgabenzeit von 60 Minuten (Klassen 5 bis 7) bzw. 75 Minuten (Klassen 8 bis 10) zuzumuten. Bitte stellen Sie als Erziehungsberechtigte sicher, dass Ihr Kind die Hausaufgaben regelmäßig und sorgfältig anfertigt. Wir als Lehrerinnen und Lehrer prüfen dann, ob sie richtig und verstanden wurden. Sollte Ihr Kind mehrmals ohne Hausaufgaben zur Schule kommen, werden Sie benachrichtigt, um gemeinsam Ursachen und Lösungen zu finden.

 

Kontaktdaten

Geben Sie bitte der Klassenleitung oder dem Sekretariat rechtzeitig Bescheid, wenn sich Ihre Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse) ändern sollten.

    

Krankmeldungen

Bei Krankheit Ihres Kindes rufen Sie bitte morgens im Sekretariat an und informieren die Schule über die ungefähre Dauer des Fehlens. Sollte Ihr Kind während der Schulzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Unterricht teilnehmen können, so kann Ihr Kind nur entlassen werden, wenn es von Ihnen persönlich abgeholt werden kann.

 

Mittagessen

Die Schülerinnen und Schüler können in der Mensa zu Mittag essen. Die Mensamarken müssen einen Tag vorher gekauft werden.

 

Parken

Unser Parkplatz und die Einfahrt ist sehr eng. Vor und nach dem Unterricht herrscht deshalb oft sehr reger Verkehr. Bitte helfen Sie, das Verkehrsaufkommen möglichst gering zu halten, indem Sie Ihre Kinder nicht unmittelbar vor der Schule ein- und aussteigen lassen.

 

Rauchverbot

Auf dem Schulgelände herrscht für alle Beteiligten (Schüler, Lehrer und Eltern) ein generelles Rauchverbot.

 

Schließfächer

Die Schließfächer bieten viele Vorteile für Ihre Kinder. Schwere Bücher und andere Materialien können in der Schule bleiben. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder die Mappen zuhause haben, die sie für ihre Hausaufgaben oder die Vorbereitung auf den Unterricht benötigen. Die Anmietung eines Schließfachs erfolgt über die Firma Mietra.

 

Schule gegen Rassismus - Schule mit Courage

Diesem Netzwerk von Schulen hat sich auch die Geschwister-Scholl-Schule nach einer Initiative unserer Schüler angeschlossen. Wir wollen damit ein Zeichen setzen, dass an unserer Schule niemand wegen seiner Herkunft, seines Glaubens, seiner Einstellungen oder seiner Persönlichkeitsmerkmale ausgegrenzt oder beleidigt wird. Wir wollen im Gegenteil füreinander Verständnis entwickeln und distanzieren uns von radikalen Tendenzen in unserer Gesellschaft.

 

Schulordnung

Die Schulordnung der Geschwister-Scholl-Schule Herford regelt das Zusammenleben und das Lernen aller Beteiligten. Vertreter von Schülern, Eltern und Lehrern haben sie gemeinsam entworfen und in der Schulkonferenz verabschiedet. Sie wird Ihren Kindern ausgehändigt und mit ihnen besprochen. Wiederholte Verstöße gegen die Schulordnung werden auf dem Zeugnis vermerkt und haben Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zur Folge.

 

Schulsanitäter

Ältere Schülerinnen und Schüler werden von Herrn Budde und vom Deutschen Roten Kreuz zu Schulsanitätern ausgebildet und können bei kleineren Verletzungen helfen. In den großen Pausen sind sie im Saniraum gegenüber des Sekretariats zu finden.

 

Schwimmunterricht

Im 6. Schuljahr werden mittwochs zwei Stunden Schwimmunterricht erteilt. Bis dahin sollte Ihr Kind jedoch schon schwimmen können. Bitte sorgen Sie rechtzeitig dafür.

 

Smartphones und iPads

Die Nutzung von mobilen Endgeräten ist auf dem Schulgelände (auch in den Pausen) nicht gestattet. Ausnahmen, etwa für unterrichtliche Zwecke, sprechen die Lehrkräfte einzeln aus. Werden die Geräte ohne Erlaubnis für andere Zwecke genutzt, werden sie einbehalten und im Verwaltungstrakt verschlossen deponiert. Die Geräte können am gleichen Tag von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

 

Trinken im Unterricht

Im Rahmen unserer Gesundheitserziehung lernen unsere Schülerinnen und Schüler, dass regelmäßiges Trinken sehr wichtig ist. Konsequenterweise ist deshalb das Trinken von Mineralwasser auch im Unterricht erlaubt (Ausnahme: gezuckerte Getränke). Dadurch darf der Unterricht jedoch nicht mutwillig gestört werden.

 

Unentschuldigtes Fehlen / Verspätungen

Ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht stellt eine Schulpflichtverletzung dar. Hierzu zählen auch Verspätungen. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Ihr Kind regelmäßig und pünktlich zum Unterricht erscheint. Bei Nichtbeachtung kann von der Bezirksregierung ein Bußgeld verhängt werden, das sich entweder an Sie als Eltern oder auch an die Schülerinnen und Schüler richtet. Eine Anmeldung im Sekretariat ist bei Verspätungen nicht nötig.

 

Verlassen des Schulgeländes

Die Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände während der Unterrichts und auch in der Mittagspause nicht verlassen.