Bildung und Teilhabe (BUT)

Bitte beachten Sie:

-      Die Mitarbeitenden der Stadt Herford unterstützen Sie bei der Antragstellung

-      Die eigentliche Bearbeitung erfolgt beim Kreis Herford. Auskünfte über den Bearbeitungsstand, die Höhe der Leistung oder den Zeitpunkt der Zahlung können Sie nur beim Kreis Herford erhalten.

Durch die finanziellen Einschränkungen haben viel mehr Familien Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Das BuT-Team des Kreises Herford ist bemüht, alle Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Trotzdem kommt es zu zeitlichen Verzögerungen. Um den Familien jedoch schnellstmöglich die zustehende finanzielle Unterstützung zahlen zu können, ist die telefonische Erreichbarkeit des BuT-Teams bis auf Weiteres nur noch eingeschränkt zu folgenden Zeiten möglich:

montags, mittwochs und donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerdem können Sie uns unterstützen, indem Sie nur in dringenden Fällen den telefonischen Kontakt suchen. Sollten für gestellte Anträge noch weitere Unterlagen fehlen, werden diese zu gegebener Zeit vom BuT-Team angefordert. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Achtung: Derzeit beträgt die Bearbeitungszeit mindestens 4 Monate.
Kontakt Telefon:
05221 13 1132
05221 13 1172
05221 13 1136 oder über das Servicebüro 05221 13 1010

Bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene* haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen:

  • bei Schulausflügen und dem Mittagessen in Schule, Hort und Kita,
  • bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen,
  • auf ein Schulbedarfspaket,
  • auf Lernförderung
  • und gegebenenfalls auch auf Übernahme nicht gedeckter Schülerfahrtkosten.

Die Unterstützungsangebote des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) der Bundesregierung sollen in Herford von möglichst allen antragsberechtigten Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Deshalb sind in den Stadtquartieren sowie an der Gesamtschule Friedenstal Sozialarbeiterinnen aktiv. Sie sind Ansprechpartner für alle Leistungsberechtigten.

Ihr Angebot reicht von der individuellen Beratung bis hin zur gemeinsamen Antragsstellung zusammen mit Ihnen, den Leistungsberechtigten.

Zögern Sie nicht, nehmen Sie die Ihren Kinder zustehenden Leistungen wahr. Sprechen Sie uns an. Wir sind für Sie da!

Auf den nächsten Seiten erhalten Sie alle nötigen Informationen und Kontaktadressen.

*Die Altersobergrenze liegt bei 25 Jahren, ausgenommen sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit. Hier sind nur Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren antragsberechtigt.