Ausschüsse

Pflichtausschüsse

 
Pflichtausschüsse sind nach der Gemeindeordnung oder anderen Gesetzen vorgeschrieben. Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Pflichtausschüssen mit Link zum Ratsinformationssystem.

 

Haupt- und Finanzausschuss

In Herford sind die Aufgaben des Hauptausschusses und des Finanzausschusses in einem Gremium zusammengefasst. Man nennt den Haupt- und Finanzausschuss oftmals auch „den kleinen Rat“, da er die Aufgabe hat, alle Beschlüsse des Rates vorzubereiten.

Der Haupt- und Finanzausschuss koordiniert die Entscheidungen der anderen Ausschüsse. Er bereitet die Verabschiedung des Haushalts der Gemeinde vor und trifft alle wichtigen Bestimmungen zur Ausführung des Haushalts. Dazu gehören größere Übertragungen von Finanzmitteln oder die Entscheidung über die Stundung und den Erlass von Forderungen der Gemeinde.
Weitere wichtige Zuständigkeiten des Haupt- und Finanzausschusses sind die Entscheidungen über Grundstücksgeschäfte sowie Fragen der Personalplanung. Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss und hat dort Stimmrecht.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat 12 stimmberechtigte- und zwei beratende Mitglieder.

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Rechnungsprüfungsausschuss

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist ebenfalls nach der Gemeindeordnung vorgeschrieben. Er prüft den Jahresabschluss und den Gesamtabschluss der Gemeinde und bedient sich dabei des Stabsbereichs Rechnungsprüfung. Er ist somit für die Überwachung des gesamten Zahlungsverkehrs und des Buchungsgeschäftes der Verwaltung verantwortlich. Er berät über wichtige Prüfungsberichte des Stabsbereichs Rechnungsprüfung. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat 10 Mitglieder.

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Wahlausschuss

Der Wahlausschuss ist ein nach dem Kommunalwahlgesetz vorgeschriebenes Gremium. Er trifft die für die Vorbereitung und die Durchführung der Kommunalwahl notwendigen Entscheidungen. Der Wahlausschuss teilt die Wahlbezirke ein und prüft die Wahlvorschläge für die Wahl der Ratsmitglieder und des Bürgermeisters. Nach der Wahl stellt der Wahlausschuss fest, welche Bewerber|innen in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten gewählt worden sind. Außerdem stellt er formell das Wahlergebnis fest.
Der Wahlausschuss hat 8 stimmberechtigte Mitglieder. Den Vorsitz führt der Wahlleiter, der ebenfalls Stimmrecht im Wahlausschuss hat. Wahlleiter ist der Bürgermeister oder, wenn dieser selbst gewählt wird, sein allgemeiner Vertreter.
 
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Wahlprüfungsausschuss

Der Wahlprüfungsausschuss berät über die Gültigkeit der Wahl und prüft Einsprüche zur Gültigkeit der Wahl. Die abschließende Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl trifft der Rat. Der Wahlprüfungsausschuss hat 5 Mitglieder.

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Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss ist nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz vorgeschrieben, wenn die Gemeinde wie die Hansestadt Herford ein eigenes Jugendamt hat. Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Er berät unter anderem über die Schaffung und Unterhaltung von Kindergärten, Spielplätzen und Jugendzentren.

Dem Jugendhilfeausschuss gehören 15 stimmberechtigte und 14 beratende Mitglieder an.

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Betriebsausschuss des Immobilen- und Abwasser-Betriebes Herford, IAB

Die Verwaltung und Bewirtschaftung der städtischen Immobilien sowie die Aufgaben der Abwasserbeseitigung geschieht durch den Immobilien- und Abwasserbetrieb Herford, IAB. Dieser Betrieb, der als sogenannte „eigenbetriebsähnliche Einrichtung“ nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung geführt wird, muss die wesentlichen Regelungen der Betriebsführung durch einen Betriebsausschuss treffen lassen. Dazu gehören der Kauf oder Verkauf von Gebäuden und Grundstücken oder der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen.

Der Betriebsausschuss hat 18 Mitglieder, davon 6 Vertreter/Vertreterinnen der Beschäftigten.

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Integrationsrat

Der Integrationsrat ist das kommunale Gremium, das die Integration der Zuwanderinnen und Zuwanderer fördern soll. Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Der Rat oder ein Ausschuss muss sich mit Stellungnahmen und Anregungen des Integrationsrates befassen.

Der Integrationsrat besteht aus 5 Ratsmitgliedern und 10 von den Migranten direkt gewählten Vertretern. In Herford muss ein Integrationsrat gebildet werden, da mehr als 5.000 ausländische Einwohner|Innen in der Stadt leben.

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