Überschwemmungsgebiete|Hochwasserkarten

Hochwasser führte in den letzten Jahrzehnten in Deutschland zu enormen Schäden. Der Gesetzgeber hat auf die Häufung der Schadensereignisse reagiert. Der Bund hat die Länder verpflichtet, weitere Überschwemmungsgebiete auszuweisen (Wasserhaushaltsgesetz des Bundes vom 31. Juli 2009). Diese Ausweisung ist eine Vorsorgemaßnahme, die das Bewusstsein für Hochwassergefahren wecken soll, sowohl bei der Bürgerschaft, also auch bei den verantwortlichen Kommunen.

Die Hansestadt Herford erlebte das letzte Hochwasser im Februar 1946. Innerhalb von 24 Stunden fielen 130 Liter Wasser auf den Quadratmeter, ein Fünftel der jährlichen Regenmenge.

Entlang der Werre und der Aa bestehen seit langem gesetzliche Überschwemmungsgebiete. Für die Nebengewässer Putchenmühlenbach, Uhlenbach, Ellersieker Bach und Steinsieksbach wurden am 07.05.2014 erstmalig Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte durch die Bezirksregierung Detmold. Für alle festgesetzten Gebiete gelten die dazugehörigen Verordnungen und die Regelungen und Restriktionen aus § 78 Wasserhaushaltsgesetz .