Schülerfahrtkosten

Die Stadt Herford als Schulträger übernimmt aufgrund der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) des Landes Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den Transport von Schülern zu ihrer Schule.

Über den folgenden Link (https://geoportal.kreis-herford.de/geoviewer/) können Sie gerne vor einer Antragsstellung schauen, ob Ihr Kind grundsätzlich einen Anspruch auf ein Schulwegticket haben könnte. Eine genaue Berechnung des Schulweges (Fußweg) von der Hauptwohnung der Schüler/Innen zur nächstgelegenen aufnahmebereiten Schule erfolgt in der Abteilung Bildung und Sport.

Eine ausführliche Anleitung für die Nutzung vom Geoviewer finden Sie hier.

Antragsformulare erhalten Sie hier zum Download oder im jeweiligen Schulsekretariat.

Deutschland-Ticket

Die Hansestadt Herford hat ab dem 01.08.2023 zunächst nur für die anspruchsberechtigten Schüler/innen, nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW, auf das Deutschland-Ticket umgestellt.

Darüber hinaus hat der Rat der Hansestadt Herford die Verwaltung im Juni beauftragt zu prüfen, ob eine Ausgabe von Deutschland-Tickets an nicht anspruchsberechtigte Schüler/innen der Schulen erfolgen kann und gebeten, dafür einen Umsetzungsvorschlag zu erarbeiten.

Der ausgearbeitete Umsetzungsvorschlag der Stadtverwaltung und der SVH Stadtverkehr Herford GmbH hat der Rat der Hansestadt Herford in seiner Sitzung am 15.12.2023 zur Kenntnis genommen. Eine Entscheidung konnte aufgrund von einer noch unklaren Finanzierungssituation zurzeit noch nicht getroffen werden.

Den genauen Umsetzungsvorschlag dazu können Sie unter folgendem Link (auf den Seiten 8 und 9) einsehen:

https://herford.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZVzXHd74pV4oeibHwNW3KhY

Es folgen weitere Informationen zu gegebener Zeit.

Zurzeit ist die günstigste Variante innerhalb der Stadt Herford mobil zu sein das KlimaTicketAbo für 29 € im Monat.

Wer trägt die Schülerfahrkosten?

Schülerfahrkosten werden vom Schulträger der jeweils besuchten Schule übernommen.

Der Schulträger hat die Kosten für die Beförderung zu tragen. Er entscheidet über Art und Umfang der Schülerbeförderung. Eine Pflicht zur Beförderung besteht nicht.

Wer bekommt überhaupt Schülerfahrkosten?

Die Kosten werden nur übernommen, wenn der Schulweg länger ist als:

  • 2 km für Schüler der Grundschulen
  • 3,5 km für Schüler  Sekundarstufe I und Gymnasium Einführungsphase/Jahrgangsstufe 10
  • 5 km für Schüler der Sekundarstufe II (im Gymnasium nur Q1 und Q2/Jahrgangsstufen 11 und 12 und in der Gesamtschule EF, Q1 und Q2/ Jahrgangsst. 11 – 13)

Schulweg ist der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen Schule der jeweiligen Schulform.

In Ausnahmefällen können auch gesundheitliche Gründe oder die Beschaffenheit des Schulweges einen Anspruch begründen.

Wie erfüllt der Schulträger seine Pflicht zur Übernahme von Schülerfahrkosten?
In der Regel erhalten die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler zurzeit ein Deutschland-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Das Deutschland-Ticket wird zurzeit als Chipkarte mit einem QR-Code ausgehändigt.

Antragsverfahren?

Schülerfahrkosten zu einer Herforder Schule werden nur auf schriftlichen Antrag übernommen.

Den Antrag auf ein Schulwegticket erhalten Sie im jeweiligen Schulbüro oder hier im oberen Bereich zum Download.

Der Antrag ist einmalig bei Aufnahme an der Schule (Klasse 1 bzw. 5, Schulwechsel, Zuzug) zu stellen und muss rechtzeitig vor Schuljahresbeginn (3-4 Monate vorher) im Schulbüro abgegeben werden.

Besteht ein Anspruch auf ein Schulwegticket, werden die Deutschland-Tickets für ein Schuljahr

(Bewilligungszeitraum) jeweils zu Beginn des Schuljahres in der Schule an die Schüler und Schülerinnen ausgegeben.

Änderungen?

Ändern sich die Anspruchsvoraussetzungen im Laufe eines Schuljahres (z.B. durch einen Umzug/Schulwechsel), müssen die Deutschland-Tickets in Form der Chipkarte unverzüglich an das Schulbüro zurückgeben werden.

Ändert sich die Anschrift bzw. die Schule, muss ein neuer Antrag gestellt und im Sekretariat abgegeben werden. Den Antrag auf ein Schulwegticket erhalten Sie im jeweiligen Schulbüro oder hier im oberen Bereich zum Download.

Es ist nicht ausreichend sich in der Bürgerberatung an- bzw. umzumelden oder die Informationen der Klassenleitung mitzuteilen. Werden die Deutschland-Tickets nicht unverzüglich zurückgegeben, sind Sie zum Kostenersatz verpflichtet.

Fahrplanauskünfte?

Fahrplanauskünfte für den sicheren Schulweg Ihres Kindes erhalten Sie hier:

https://stadtverkehr.herford.de/Bus-AST/Fahrplanauskunft/

Die Mobilitätsberatung der OWL Verkehr GmbH steht Ihnen darüber hinaus für den telefonischen oder persönlichen Kontakt zur Verfügung.

Mobilitätsberatung

Mobilitätsberatung der OWL Verkehr GmbH
Rennstraße 44
32052 Herford


Ihre Ansprechperson für Beschwerden im Schülerverkehr

Richten Sie Ihre Beschwerden bitte schriftlich über folgenden Link an die SVH Stadtverkehr Herford GmbH.

https://stadtverkehr.herford.de/Bus-AST/ÖPNV-in-Herford/