Finanzielle Hilfen

Das Jugendamt bietet allen allein erziehenden Müttern und Vätern Beratung und Unterstützung an. Häufig empfiehlt es sich, nach einem eingehenden Beratungsgespräch minderjährige Kinder im Rahmen einer Beistandschaft durch das Jugendamt vertreten zu lassen.

Beistandschaften



Eine Beistandschaft

  • kann unabhängig von der Nationalität durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt zur Feststellung der Vaterschaft und/oder zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder von dem Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, beantragt werden
  • kann zur Feststellung einer Vaterschaft bereits vor der Geburt eines Kindes beantragt werden
  • endet erst mit der Volljährigkeit des Kindes oder jederzeit durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt
  • ist freiwillig und kostenfrei

mehr Informationen:

Der Beistand ermittelt das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, errechnet die Höhe des Unterhalts und versucht im Gespräch mit allen Beteiligten eine Einigung und eine Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung kostenfrei im Jugendamt herbeizuführen.
Ist die Höhe des Unterhalts streitig, vertritt der Beistand das Kind in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren und veranlasst alle notwendigen Vollstreckungsmaßnahmen, falls die Unterhaltspflicht nicht vollständig erfüllt wird.
Ist zunächst noch die Vaterschaft festzustellen, nimmt der Beistand Kontakt zu dem als Vater benannten Mann auf, berät über die Möglichkeit der urkundlichen Anerkennung im Standes- oder Jugendamt und erhebt im Namen des Kindes und stellt im Namen des Kindes einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft.