Jugendberatung
Dein 18. Geburtstag ist sicherlich heiß ersehnt. Ab diesem Tag bist du in Deutschland nach § 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) volljährig.
Das bedeutet, dass deine Eltern nicht mehr deine gesetzlichen Vertreter sind und alle rechtlichen Beschränkungen, die es für dich als Minderjährige/n gab, wegfallen.
Für dich bedeutet das mehr Freiheiten, mehr Rechte aber auch mehr Pflichten.
Als Erwachsener bist du nun für dein Handeln selbst verantwortlich.
Wir haben für dich einige der wichtigsten Veränderungen, die mit Erreichen der Volljährigkeit auf dich zukommen zusammengefasst.
Arbeitszeiten
Bundesfreiwilligendienst
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) wurde von der Bundesregierung als Nachfolger für den Zivildienst eingeführt. Er soll es nicht nur ermöglichen, dass ehemalige Zivildienststellen weiterhin besetzt werden können, sondern auch die bereits bestehenden Freiwilligendienste wie FSJ und FÖJ ergänzen. Am BFD dürfen alle teilnehmen, die bereits die Vollschulzeitpflicht erfüllt haben, denn nach oben gibt es keine Altersgrenze.
Damit schafft der Bundesfreiwilligendienst die erste geförderte Freiwilligenform auch für ältere Menschen, welche sich sozial für die Gesellschaft engagieren wollen. Auch bei den Arbeitszeiten wurde auf die Bedürfnisse der verschiedenen Altersgruppen Rücksicht genommen.
Da Jugendliche oft noch keine Familiären Verpflichtungen haben, müssen diese den BFD grundsätzlich mit 40 Stunden pro Woche als Vollzeitbeschäftigung ablegen, während Freiwilliger über 27 Jahre sich nur mindestens 20 Stunden pro Woche (Teilzeit) einsetzten müssen. Normalerweise dauert ein Freiwilligendienst 12 Monate.
Wenn du an einem Bundesfreiwilligendienst teilnehmen möchtest, musst du dich für mindestens 6 Monate oder höchstens 18 Monate für die Teilnahme an einem BFD Projekt verpflichten. In Ausnahmefällen ist es sogar möglich, bis zu 24 Monaten am BFD teilzunehmen, dafür wird aber vorausgesetzt, dass die Stelle über ein besonderes pädagogisches Gesamtkonzept verfügt.
Auf besonderen Antrag ist es auch möglich die Laufzeit des BFDs in 3 Monatsblöcke zu stückeln. Auch wenn der BFD der Nachfolger des Zivildienstes ist, orientiert er sich gesetzlich eher an den Grundlagen des FSJ. Wer einen Bundesfreiwilligendienst macht sollte sich also bewusst sein, dass es die aus dem Zivildienst bekannten Vergünstigungen wie die Heilfürsorge, kostenlose Bahnfahrten und eine Ausbildungsförderung nicht gibt. Während des BFD bekommst du aber trotz allem ein Taschengeld und verschiedene andere Gegenleistungen wie zum Beispiel Unterkunft und Verpflegung.
Eigene Wohnung
Neben der monatlichen Grundmiete solltest du die Nebenkosten für Gas, Strom, Müll, Telefon und so weiter berücksichtigen. Außerdem wird am Anfang häufig eine Kaution (in der Regel 3 Monatsmieten) fällig.
Des weiteren solltest du, je nach Zustand der Wohnung, Renovierungs- und Einrichtungskosten bei deiner finanziellen Planung berücksichtigen. Wenn du eine Wohnung suchst, kannst du in der entsprechenden Rubrik der Tageszeitung gucken oder dich an die örtlichen Wohnungsgesellschaften wenden. Außerdem kannst du auch selbst eine Anzeige in der Zeitung aufgeben.
Führerschein
Ab deinem 18. Geburtstag darfst du in Deutschland alleine Autofahren. Den Führerschein Klasse B kannst du schon vorher machen, aber du bekommst ihn erst mit 18 ausgehändigt (Ausnahmeregelung: Führerschein mit 17). Für den Führerschein gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Weitere Informationen zum Thema Führerschein erhältst du bei allen Fahrschulen, beim Straßenverkehrsamt oder im Internet unter. Du kannst dir jetzt auch ein Auto kaufen, allerdings solltest du darauf achten, dass du dich finanziell nicht übernimmst. Berücksichtigen musst du vor allem auch die Folgekosten für Versicherungen, Steuern Benzin und so weiter.
Geschäftsfähigkeit
Heiraten
Jugendschutzgesetz
Kindergeld
Das Kindergeld wird bei der Agentur für Arbeit beantragt.
Der Anspruch auf Kindergeld entsteht automatisch, setzt aber einen schriftlichen Antrag voraus. Am 10.07.2015 hat der Bundesrat der Erhöhung des Kindergeldes zugestimmt.
Das Kindergeld Beträgt ab dem 01.01.2016:
1. und 2. Kind 190 €
3. Kind 196 €
ab 4. Kind 221 €
Bist du volljährig, gehst aber noch zur Schule, studierst oder befindest dich in einer Berufsausbildung, dann besteht der Anspruch auf Kindergeld bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet ist weiter.
Krankenversicherung
Prozessfähigkeit
Schadensersatzpflicht
Nützliche Informationen dazu und zum Thema Versicherungen allgemein, erhältst du bei den Verbraucherzentralen NRW. Wenn du in rechtlichen Fragen eine Beratung durch einen Rechtsanwalt brauchst und nicht die dafür nötigen finanziellen Mittel hast, bekommst du nach dem Beratungshilfegesetz Unterstützung. Beim Amtsgericht erhältst du dafür unter bestimmten Vorraussetzungen einen Berechtigungsschein.
Schule
Strafrechtliche Verantwortung
Testierfähigkeit
Mir Beginn der Volljährigkeit kannst du ein eigenes Testament verfassen. Außerdem kannst du eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen.
Unterhaltsansprüche
Wenn du dich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befindest, steht dir auch nach dem 18. Geburtstag noch solange Unterhalt von deinen Eltern zu, bist du eine angemessene Ausbildung abgeschlossen hast. Dies gilt aber nur für die erste Ausbildung.
Wenn deine Eltern nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um dich zu finanzieren (z.B. weil sie selbst arbeitslos sind) kannst du dir, unter bestimmten Voraussetzungen, Unterstützung bei öffentlichen Stellen durch BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) holen:
Unterschieden wird hier in in Schüler- und Studentenbafög. Beratung erhältst du beim Amt für Ausbildungsförderung oder beim Studentenwerk.
BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)
Informationen hierzu erhältst du bei der zuständigen Agentur für Arbeit.
Wahlrecht
Das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren ist in der Bundesrepublik Deutschland noch relativ jung. 1996 führte es Niedersachsen als erstes Bundesland auf Kommunalebene ein. Bis heute zogen zehn weitere Länder nach. Auch in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein kannst du ab deinem 16. Geburtstag deine Stimme bei Kommunalwahlen abgeben.