Altlasten

Was sind Altlasten

 

Altlasten im Sinne des Gesetzes sind Altablagerungen und Altstandorte, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

  • Der Begriff Altlasten beinhaltet sowohl Altablagerungen wie zum Beispiel Hausmüll- oder Bodendeponien als auch Altstandorte, zum Beispiel stillgelegte Fabriken.

    § 2 des BBodSchG definiert diese Begriffe wie folgt:
  • Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.
  • Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (...).
  • Altlastverdachtsflächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder der Verdacht auf Gefahren für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt besteht. Dazu zählen auch solche Bereiche, bei denen erst bei einer neuen Situation (z.B. geplante höherwertige Nutzung einer Industriebrache) Gefährdungen entstehen können.
  • Militärische- und Rüstungsaltlasten weisen bestimmte Besonderheiten auf. In Nordrhein-Westfalen unterscheidet man Rüstungsaltlasten, die durch rüstungsbedingte Aktivitäten und Anlagen entstanden sind und militärische Altlasten, die durch den Militärbetrieb verursacht wurden